Ratgeber · Reisen & Begleitung

Reisen mit Pflegegrad: so klappt der Urlaub

Ja, mit jedem Pflegegrad dürfen Sie in den Urlaub fahren – eine Genehmigung der Pflegekasse braucht es nicht. Das Pflegegeld läuft in Deutschland und in der EU weiter, in anderen Ländern bis zu acht Wochen im Jahr. Die Begleitung unterwegs lässt sich ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege finanzieren. Für begleitete Reisen mit Pflegegrad organisieren wir die Betreuung vor Ort.

Darf man mit Pflegegrad in Urlaub fahren?

Ja – mit Pflegegrad 1 genauso wie mit Pflegegrad 5. Es gibt kein Reiseverbot und keine Meldepflicht vor der Reise. Wichtig sind drei Fragen: ob das Pflegegeld unterwegs weiterläuft, wer die Pflege während der Reise übernimmt und wie die Begleitung bezahlt wird. Die Antworten stehen unten, nach Pflegegrad und nach Reiseziel.

Ein Pflegegrad schließt eine Reise nicht aus – er verändert nur die Planung. Mit der richtigen Vorbereitung, barrierearmen Unterkünften und einer Begleitung, die Unterstützung im Alltag übernimmt, können auch Menschen mit höherem Hilfebedarf entspannt verreisen. Gleichzeitig bekommen pflegende Angehörige eine echte Auszeit.

Mit Pflegegrad 2 oder 3 in den Urlaub: was gilt?

Mit Pflegegrad 2 und mit Pflegegrad 3 dürfen Sie ohne Genehmigung in den Urlaub fahren. Das Pflegegeld läuft in Deutschland und in der EU weiter. Die Betreuung unterwegs kann ab Pflegegrad 2 als Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € erstattet werden. Die früheren Pflegestufen heißen seit 2017 Pflegegrade; wer nach „Pflegestufe 2“ oder „Pflegestufe 3“ sucht, findet die Antwort deshalb unter dem heutigen Pflegegrad.

Begleitperson im Urlaub bei Pflegegrad 3

Eine Begleitperson übernimmt im Urlaub die Betreuung, die sonst die pflegende Person leistet. Ihre Vergütung kann ab Pflegegrad 2 als Verhinderungspflege erstattet werden; Anreise, Unterkunft und Verpflegung zahlt die Pflegekasse nicht. Steht im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B, fährt die Begleitperson in Bus und Bahn in der Regel kostenfrei mit. Mehr zu Budget und Antrag: Entlastungsbudget 2026.

Was Sie je nach Pflegegrad beachten sollten

Der Unterstützungsbedarf wächst mit dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 reicht oft eine begleitende Hilfe bei Wegen und im Tagesablauf, bei Pflegegrad 4 oder 5 ist eine engmaschigere, häufig 1:1-Begleitung sinnvoll. Entscheidend ist nicht die Zahl auf dem Bescheid, sondern was die Person konkret braucht – das besprechen wir vor jeder Reise.

Finanzierung auf einen Blick (2026)

  • Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
  • Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: bis 3.539 €
  • Stundenweise und unter 8 Std./Tag: Pflegegeld bleibt voll erhalten
  • Abrechnung als Erstattung über die Pflegekasse

Urlaub nach Pflegegrad: Geld, Finanzierung, Begleitung

Welche Begleitung sinnvoll ist, hängt mehr vom tatsächlichen Bedarf ab als vom Bescheid. Die Leistungen der Pflegekasse hängen dagegen am Pflegegrad:

Pflege­gradPflegegeld im MonatBegleitung über Verhinderungs­pflegeTypischer Begleit­bedarf
1kein Pflegegeldnein – nur 131 € Entlastungs­betrag im Monatoft nur punktuelle Hilfe
2347 €ja, aus bis zu 3.539 € im JahrHilfe bei Wegen, Mahlzeiten, Tagesablauf
3599 €ja, aus bis zu 3.539 € im Jahrregelmäßige Unterstützung, feste Struktur
4800 €ja, aus bis zu 3.539 € im Jahrengmaschig, häufig 1:1
5990 €ja, aus bis zu 3.539 € im Jahrdurchgängig 1:1

Pflegegeld nach § 37 SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach § 42a SGB XI. Stand: September 2026.

Pflegegeld im Urlaub: Deutschland, EU und andere Länder

  • Urlaub in Deutschland: Das Pflegegeld läuft unverändert weiter.
  • EU, EWR und Schweiz: Das Pflegegeld ruht nicht, es wird weitergezahlt (§ 34 Abs. 1a SGB XI).
  • Andere Länder: Bei einem vorübergehenden Aufenthalt wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Die Pflegesachleistung gibt es im Ausland nur, wenn die Pflegekraft des Pflegedienstes mitreist.

Wenn während der Reise jemand anderes pflegt: Übernimmt eine Ersatzpflege ganze Tage, wird das Pflegegeld in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Bleibt die Begleitung unter acht Stunden am Tag, zahlen die Pflegekassen das Pflegegeld nach ihrer Praxis in voller Höhe weiter – Einzelheiten unter stundenweise Verhinderungspflege.

Für pflegende Angehörige: Machen Sie selbst Urlaub, laufen Ihre Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflege bis zu acht Wochen im Jahr weiter (§ 34 Abs. 3 SGB XI).

Wie die Finanzierung über Verhinderungspflege funktioniert

Die Begleitung während der Reise gilt als Ersatz für die sonst pflegende Person und kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Einen Antrag vor der Reise braucht es nicht: Die Erstattung können Sie mit den Belegen bis zum Ende des Folgejahres beantragen (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Mehr zum Zusammenspiel mit der Kurzzeitpflege finden Sie unter Kurzzeit- & Verhinderungspflege.

Beispiel: Finanzierung einer Begleitung

Eine stundenweise Begleitung von rund 6 Stunden täglich an 10 Reisetagen ergibt etwa 60 Betreuungsstunden. Je nach Anbieter und Stundensatz lässt sich das ganz oder teilweise aus dem Jahresbetrag der Verhinderungspflege von bis zu 3.539 € decken. Ihren konkreten Anspruch prüfen Sie mit dem Antrag-Assistenten.

Begleitete Reisen mit Pflegegrad: so begleiten wir

Wir reisen in kleinen Gruppen mit geschulten Begleiterinnen und Begleitern und wählen barrierearme Häuser an der Ostsee und im Thüringer Wald. Je nach Bedarf von gemeinsamer Tagesgestaltung bis zur 1:1-Betreuung.

Unsere Begleitung ist keine medizinische Behandlungspflege: ärztlich verordnete Maßnahmen bleiben bei den zuständigen Pflegediensten. Verwandte Themen: Reisen mit Demenz, Reisen mit Behinderung, betreute Seniorenreisen und Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Was Sie für die Reise vorbereiten

Mit ein paar Vorbereitungen wird die Reise für alle entspannter:

  • Medikamentenplan und ausreichend Medikamente samt Reserve
  • Versichertenkarte, wichtige Dokumente und Notfallkontakte
  • benötigte Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Hörgerät
  • vertraute Gegenstände, die Sicherheit und Orientierung geben
  • Hinweise zu Gewohnheiten und Vorlieben, die der Begleitung helfen

Reisebegleitung werden – ehrenamtlich dabei sein

Unsere Reisen mit Pflegebedarf gelingen, weil herzliche Menschen mitkommen und Zeit schenken. Als ehrenamtliche Reisebegleitung sind Sie Teil des Teams und ermöglichen anderen einen Urlaub, der sonst kaum denkbar wäre. Mehr unter Ehrenamt in der Pflege in Berlin.

Häufige Fragen

Darf man mit Pflegegrad 3 (oder 1, 2, 4, 5) in Urlaub fahren?

Ja, mit jedem Pflegegrad. Die Pflegekasse muss nichts genehmigen. Ab Pflegegrad 2 läuft das Pflegegeld in Deutschland, in der EU, im EWR und in der Schweiz weiter, in anderen Ländern bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

Darf man mit Pflegegrad 2 in Urlaub fahren?

Ja. Mit Pflegegrad 2 brauchen Sie keine Genehmigung der Pflegekasse. Das Pflegegeld läuft in Deutschland und in der EU weiter, und die Betreuung unterwegs kann als Verhinderungspflege erstattet werden.

Darf man mit Pflegestufe 2 oder 3 in Urlaub fahren?

Ja. Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr, sie wurden in Pflegegrade überführt. Mit jedem Pflegegrad dürfen Sie in den Urlaub fahren, eine Genehmigung braucht es nicht.

Wer zahlt die Begleitperson im Urlaub bei Pflegegrad 3?

Die Vergütung der Begleitperson kann ab Pflegegrad 2 als Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro erstattet werden. Anreise, Unterkunft und Verpflegung zahlt die Pflegekasse nicht.

Ab welchem Pflegegrad ist eine Reise mit Begleitung sinnvoll?

Begleitete Reisen sind ab Pflegegrad 2 typisch, weil dann auch die Verhinderungspflege zur Finanzierung greift. Grundsätzlich planen wir aber nach dem tatsächlichen Bedarf, nicht nach der Zahl.

Zahlt die Pflegekasse den Urlaub?

Die Reisekosten selbst nicht, wohl aber die Betreuung: Diese kann ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege erstattet werden.

Brauche ich zwingend eine Begleitung?

Nicht immer, aber sie macht den Urlaub sicherer und entlastet pflegende Angehörige. Der Umfang richtet sich nach dem Bedarf.

Sind die Unterkünfte barrierefrei?

Wir wählen barrierearme Häuser und klären vorab die individuellen Anforderungen (z. B. Rollstuhl, Aufzüge, Pflegebett).

Bleibt das Pflegegeld während der Reise erhalten?

Ja. In Deutschland, in der EU, im EWR und in der Schweiz läuft es weiter, in anderen Ländern bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Übernimmt während der Reise eine Ersatzpflege ganze Tage, wird es für diese Zeit zur Hälfte weitergezahlt; bei stundenweiser Begleitung unter acht Stunden am Tag bleibt es nach der Praxis der Pflegekassen voll erhalten.

Ab welchem Pflegegrad ist eine 1:1-Begleitung sinnvoll?

Vor allem bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine durchgängige 1:1-Begleitung sinnvoll. Letztlich entscheidet der konkrete Bedarf, nicht die Zahl auf dem Bescheid.

Was muss ich für die Reise vorbereiten?

Medikamentenplan, Versichertenkarte, benötigte Hilfsmittel und Hinweise zu Gewohnheiten. Den Rest planen wir gemeinsam mit Ihnen.

Lassen Sie uns Ihre Reise planen

Wir beraten Sie unverbindlich zu Begleitung, Unterkunft und Finanzierung – abgestimmt auf den Pflegegrad.

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