Entlastungsbetrag in Berlin: so nutzen Sie die 131 Euro
Kurz erklärt: Jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause lebt, hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld ist zweckgebunden. In Berlin können Sie es unter anderem für Angebote einsetzen, die von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege anerkannt sind, zum Beispiel für die Alltagsbegleitung von Leben Pflegen Reisen e.V.
Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Änderungen ab 2027 sind in Vorbereitung.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Er soll pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu gestalten.
- Höhe: bis zu 131 Euro im Monat
- Für wen: alle Pflegegrade, also schon ab Pflegegrad 1
- Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, nicht im Pflegeheim.
- Kein Antrag auf den Betrag selbst nötig: Der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Sie nutzen ihn, indem Sie eine passende Leistung in Anspruch nehmen.
Der Entlastungsbetrag wird nicht frei ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für eine erbrachte Leistung, sobald ein Nachweis vorliegt. Auf das Pflegegeld wird er nicht angerechnet.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen dürfen
Das Gesetz nennt vier Möglichkeiten:
- Tages- oder Nachtpflege, zum Beispiel für Eigenanteile
- Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegedienste. Ab Pflegegrad 2 allerdings nicht für die Hilfe bei der Selbstversorgung, etwa beim Waschen oder Anziehen.
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuung, Alltagsbegleitung, Besuchsdienste und Hilfen, die Angehörige entlasten
Gerade die vierte Möglichkeit wird oft übersehen. Dabei schenkt sie im Alltag am meisten Luft: regelmäßige Besuche, Begleitung nach draußen, ein paar freie Stunden für die Familie.
Was „anerkannt“ in Berlin bedeutet
Nicht jede Hilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag muss nach Landesrecht anerkannt sein. In Berlin regelt das die Pflegeunterstützungsverordnung (PuVO), und die Anerkennung spricht die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege aus.
Anerkannte Angebote müssen unter anderem nachweisen:
- eine Fachkraft, die die Helferinnen und Helfer auswählt, schult und begleitet
- eine Basisschulung für alle Helferinnen und Helfer vor dem ersten Einsatz
- einen ausreichenden Versicherungsschutz
- einen genehmigten Stundensatz
Alle anerkannten Angebote stehen in einer Liste des Landes Berlin, die auch den Pflegekassen vorliegt.
In fünf Schritten zur Entlastung
- Angebot wählen. Überlegen Sie, was im Alltag am meisten hilft, und suchen Sie ein anerkanntes Angebot in Ihrem Bezirk.
- Kennenlernen. Im Erstgespräch klären Sie mit dem Anbieter, was gewünscht und möglich ist.
- Vereinbaren. Art und Umfang der Unterstützung werden schriftlich festgehalten.
- Nachweisen. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Dauer dokumentiert und von Ihnen gegengezeichnet.
- Abrechnen. Mit dem Nachweis rechnen Sie oder der Anbieter mit der Pflegekasse ab. Fragen Sie im Erstgespräch, welcher Weg gilt.
Nicht genutzte Beträge: was verfällt und was bleibt
Die monatlichen Beträge sammeln sich über das Jahr an. Was Sie im Frühjahr nicht nutzen, steht Ihnen im Herbst noch zur Verfügung.
Was am Ende eines Kalenderjahres übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt es.
Wenn der Entlastungsbetrag nicht reicht
Ab Pflegegrad 2 gibt es eine weitere Möglichkeit: Bis zu 40 Prozent des Betrags für ambulante Pflegesachleistungen lassen sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit dieser Betrag nicht schon für einen Pflegedienst verbraucht wird. Man spricht vom Umwandlungsanspruch. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig. Ob sich das für Sie lohnt, rechnet der Pflegestützpunkt gern mit Ihnen durch.
Für stundenweise Betreuung, wenn Sie selbst verhindert sind, kommt ab Pflegegrad 2 außerdem die Verhinderungspflege infrage. Alle Entlastungen im Überblick: Entlastung für pflegende Angehörige.
Nachbarschaftshilfe und Privatpersonen
Viele fragen, ob auch Nachbarn oder Bekannte über den Entlastungsbetrag bezahlt werden können. Das regelt jedes Bundesland selbst. Welche Möglichkeiten es in Berlin gibt, erklären Ihnen die Pflegestützpunkte Berlin kostenlos und unabhängig.
Unser Angebot: Alltagsbegleitung & Besuchsdienst
Leben Pflegen Reisen e.V. ist von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Geschulte Ehrenamtliche besuchen pflegebedürftige Menschen in ganz Berlin zu Hause und begleiten sie im Alltag. Die ersten Besuche beginnen im Februar 2027. Die Warteliste ist schon offen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 Euro im Monat, für alle Pflegegrade.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein, der Anspruch besteht mit dem Pflegegrad. Die Pflegekasse erstattet die Kosten, sobald Sie eine anerkannte Leistung nutzen und den Nachweis einreichen.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag auch, wenn ich Pflegegeld erhalte?
Ja. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zum Pflegegeld und wird nicht darauf angerechnet.
Kann ich den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird nur für erbrachte Leistungen erstattet.
Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?
Sie sammeln sich im Laufe des Jahres an. Reste aus einem Kalenderjahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen?
Ja, wenn die Haushaltshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Unser eigenes Angebot umfasst Begleitung und Betreuung, keine Hilfe im Haushalt.
Wo finde ich anerkannte Angebote in Berlin?
In der Liste der anerkannten Angebote des Landes Berlin und bei den Pflegestützpunkten Berlin. Auch Ihre Pflegekasse gibt Auskunft.
Quellen: § 45a SGB XI · § 45b SGB XI · Pflegestützpunkte Berlin
Begleitung zu Hause, über den Entlastungsbetrag
Unsere anerkannte Alltagsbegleitung startet im Februar 2027. Tragen Sie sich jetzt unverbindlich auf die Warteliste ein.
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