Ehrenamt · Sitzwache in Berlin

Wie werde ich ehrenamtliche Sitzwache in Berlin?

Über einen Träger, der Sitzwachen vermittelt – einen ambulanten Hospizdienst, einen Wohlfahrtsverband oder einen Verein wie Leben Pflegen Reisen e.V.; eine pflegerische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pflegeausbildung nötig. Träger schulen Ehrenamtliche vor dem ersten Einsatz selbst.
  • Der übliche Weg: Erstgespräch → Einführung → begleiteter Erstbesuch → eigenständige Dienste.
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen.
  • Keinen Mindestumfang – der Umfang richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten.
  • Ehrenamtliche sind über den Träger in der Regel haftpflicht- und unfallversichert.

Was du als Sitzwache tatsächlich tust

Eine Sitzwache ist da – das ist die Tätigkeit, und es ist mehr, als es klingt. Du sitzt am Bett eines Menschen, der nicht allein sein soll. Du sprichst, wenn gesprochen werden will, und schweigst, wenn nicht. Du reichst ein Glas Wasser, richtest das Kissen, hältst eine Hand. Du bemerkst, wenn sich etwas verändert, und holst das Pflegepersonal.

Was du nicht tust: Behandlungspflege, Medikamentengabe, Lagerung, Körperpflege, Wundversorgung. Diese Aufgaben bleiben ausnahmslos beim Pflegepersonal. Diese klare Grenze ist der Grund, warum keine berufliche Qualifikation nötig ist – und sie schützt auch dich.

Warum dieses Ehrenamt so wertvoll ist

Gerade im Krankenhaus, bei Verwirrtheit oder in der Nacht macht eine vertraute Präsenz einen großen Unterschied: Sie nimmt Angst, beugt Unruhe vor und entlastet Angehörige, die nicht rund um die Uhr da sein können. Viele Begleiterinnen und Begleiter erleben ihr Engagement als zutiefst sinnstiftend – weil sie für einen einzelnen Menschen wirklich etwas bewirken.

Was du mitbringen solltest

Voraussetzungen

  • Zeit, Geduld und Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen
  • Ruhe und Verschwiegenheit
  • ein erweitertes Führungszeugnis (legen wir gemeinsam vor)
  • ein Nachweis über den Masernschutz (für Einsätze im Krankenhaus, bei Geburt nach 1970)
  • eine Belehrung nach § 43 IfSG
  • ein Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als zwei Jahre)
  • eine unterschriebene Datenschutz- und Schweigepflichterklärung
  • Bereitschaft zu einer Schulung vor dem ersten Einsatz

Eine Pflegeausbildung oder Vorerfahrung ist nicht nötig – wir bereiten dich vor und sind während des Einsatzes ansprechbar. Bei allem helfen wir dir.

Manche nutzen die Sitzwache als ersten Schritt Richtung Pflegeberuf. Das ist ausdrücklich willkommen – ausbilden können wir dich nicht, einen realistischen Eindruck verschaffen schon.

Masernschutz ist Pflicht

Wer nach dem 31.12.1970 geboren ist, braucht vor dem ersten Dienst einen Nachweis über den Masernschutz: zwei Impfungen im Impfpass, ein ärztliches Zeugnis über die Immunität oder eine Bescheinigung über eine Kontraindikation. Das schreibt § 20 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes für alle vor, die in einem Krankenhaus tätig sind — ehrenamtlich wie angestellt. Ohne diesen Nachweis dürfen wir dich nicht einsetzen.

Meistens steht die Impfung längst im gelben Impfpass aus der Kindheit.

Welche Schulung du durchläufst

Träger schulen ihre Ehrenamtlichen vor dem ersten Einsatz – der Umfang unterscheidet sich allerdings erheblich, und das ist ein sinnvolles Auswahlkriterium.

Ambulante Hospizdienste setzen für die Sterbebegleitung in aller Regel einen mehrmonatigen Befähigungskurs voraus, oft über ein halbes Jahr mit Wochenendblöcken.

Vereine und Verbände, die allgemeine Sitzwachen vermitteln, arbeiten meist mit kompakteren Einführungen. Inhalte sind typischerweise: Gesprächsführung und Zuhören, Nähe und Distanz, Umgang mit Demenz und Verwirrtheit, Schweigepflicht und Datenschutz, Verhalten im Sterbeprozess sowie das Vorgehen im Notfall.

Frag beim Erstkontakt konkret nach Umfang und Inhalten. Ein Träger, der ohne jede Vorbereitung in den ersten Einsatz schickt, ist kein guter Träger.

So wirst du Sitzwache – Schritt für Schritt

  1. Kennenlernen: Du meldest dich, wir sprechen über deine Wünsche und Möglichkeiten.
  2. Führungszeugnis: Gemeinsam kümmern wir uns um das erweiterte Führungszeugnis.
  3. Einführung: Vor dem ersten Einsatz schulen wir dich.
  4. Erster Einsatz: Du startest begleitet – mit fester Ansprechperson an deiner Seite.

Wie viel Zeit du einplanen musst

Ein einzelner Einsatz dauert meist mehrere Stunden, Nachtwachen entsprechend länger – häufig von etwa 20 Uhr bis in die frühen Morgenstunden. Feste Wochenstunden verlangen die wenigsten Träger.

Bei Leben Pflegen Reisen e.V. gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestumfang. Der Umfang richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten – von einzelnen Stunden bis zu regelmäßigen Einsätzen. Ehrenamtliche teilen sich ihre Zeit selbst ein und dürfen einzelne Anfragen absagen. Genau das macht das Modell tragfähig: Wer sich übernimmt, hört nach wenigen Monaten auf.

Aufwandsentschädigung: was steuerfrei möglich ist

Leben Pflegen Reisen e.V. zahlt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen. Die Begleitung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen gehört ausdrücklich zu den begünstigten Tätigkeiten.

Eine Bezahlung im klassischen Sinn ist es nicht. Über die Höhe entscheiden die Vereinsmitglieder einmal im Jahr neu – einen dauerhaft festen Satz je Schicht oder je Reisetag gibt es also nicht. Ausgezahlt wird monatlich und nur für tatsächlich geleistete Einsätze. Welcher Satz im laufenden Jahr gilt, sagen wir dir beim Kennenlerngespräch.

Was du zu Steuer und Sozialleistungen wissen solltest

Innerhalb der Freibeträge bleiben die Einnahmen steuerfrei, und in diesem Rahmen fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen.

Erstens sind es Jahresbeträge, und sie gelten personenbezogen. Wer bei mehreren Vereinen ehrenamtlich tätig ist, kann den Freibetrag nicht mehrfach ausschöpfen.

Zweitens gelten bei Sozialleistungen eigene Regeln. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Rente oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte die Anrechnung vorab mit der zuständigen Stelle klären. Steuerliche Freistellung und sozialrechtliche Anrechnung sind zwei getrennte Fragen. Was beim Bürgergeld und beim Arbeitslosengeld I gilt, steht unter Ehrenamt trotz Bürgergeld, für die Rente unter Ehrenamt im Ruhestand.

Versicherungsschutz

Ehrenamtlich Tätige stehen bei einer Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation üblicherweise unter deren Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. „Üblicherweise“ ist hier allerdings das entscheidende Wort – kläre vor dem ersten Einsatz konkret:

  • Besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die du im Einsatz verursachst?
  • Besteht Unfallversicherungsschutz, und schließt er den Weg zum Einsatzort ein?
  • Wer ist Ansprechpartner, wenn im Einsatz etwas passiert?

In Berlin besteht darüber hinaus für bürgerschaftlich Engagierte eine ergänzende Absicherung des Landes.

Häufige Bedenken – und was wirklich gilt

  • „Ich habe keine Pflegeerfahrung.“ Brauchst du nicht – du pflegst nicht, du bist da. Den Rahmen zeigen wir dir.
  • „Ich habe wenig Zeit.“ Schon einzelne Einsätze helfen. Du bestimmst, wie viel du geben möchtest.
  • „Halte ich das aus?“ Du entscheidest, welche Einsätze zu dir passen, und bist nie allein.

Häufige Fragen

Wie werde ich ehrenamtliche Sitzwache in Berlin?

Über einen Träger, der Sitzwachen vermittelt: einen ambulanten Hospizdienst, einen Wohlfahrtsverband oder einen Verein. Der übliche Weg besteht aus vier Schritten: Erstgespräch, Einführung oder Schulung, ein erster begleiteter Einsatz und danach die eigenständige Übernahme von Diensten. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und die Bereitschaft, Nähe zu Krankheit und Sterben auszuhalten.

Brauche ich eine Ausbildung?

Nein, eine abgeschlossene Pflegeausbildung ist nicht nötig. Da die Sitzwache keine Behandlungspflege übernimmt, sondern Anwesenheit und Zuwendung leistet, ist keine berufliche Qualifikation vorgeschrieben. Träger schulen ihre Ehrenamtlichen jedoch vor dem ersten Einsatz.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Ein einzelner Einsatz dauert meist mehrere Stunden, Nachtwachen entsprechend länger. Bei Leben Pflegen Reisen e.V. gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestumfang – er richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten, von einzelnen Stunden bis zu regelmäßigen Einsätzen.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja. Leben Pflegen Reisen e.V. zahlt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen. Über die Höhe entscheiden die Vereinsmitglieder jedes Jahr neu, einen festen Satz je Schicht oder je Reisetag gibt es nicht. Die Auszahlung erfolgt monatlich und nur für tatsächlich geleistete Einsätze.

Ist die Aufwandsentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei?

Im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen bleiben die Einnahmen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Pauschalen gelten je Person und Jahr über alle Tätigkeiten hinweg. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte die Anrechnung vorab mit der zuständigen Stelle klären.

Bin ich während des Einsatzes versichert?

In der Regel ja, über den Träger. Kläre vor dem ersten Einsatz konkret, welcher Versicherungsschutz besteht und ob er auch den Weg zum Einsatzort einschließt.

Muss ich pflegerische Aufgaben übernehmen?

Nein. Pflege und medizinische Aufgaben bleiben bei den Fachkräften. Du schenkst Anwesenheit und Zuwendung.

Wie fange ich an?

Melde dich bei uns – wir lernen uns kennen, klären das Führungszeugnis und führen dich in deine Aufgaben ein.

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Stand: Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr · Leben Pflegen Reisen e.V., Berlin