Engagiert trotz Bürgergeld – bis 3.300 € bleiben dir.
Du beziehst Bürgergeld und möchtest dich einbringen? Das geht – und bis zu 3.300 € Aufwandsentschädigung im Jahr bleiben anrechnungsfrei, also ohne Kürzung deiner Leistung.
Engagement, das sich lohnt – ohne Kürzung
Ein Ehrenamt gibt dem Tag Struktur, knüpft Kontakte und zeigt, was in dir steckt. Bei Leben Pflegen Reisen e.V. begleitest du ältere oder kranke Menschen – auf Reisen, am Krankenbett oder im Alltag.
Und das Wichtige vorweg: Eine angemessene Aufwandsentschädigung für dein Engagement gilt als privilegiertes Einkommen und wird bis zu einer klaren Grenze nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.
Die Zahlen
So bleibt von der Anerkennung für deinen Einsatz das, was zählt: bei dir.
So funktioniert es
- Du meldest dein Ehrenamt deinem Jobcenter – das ist wichtig und unkompliziert.
- Bis 3.300 € im Jahr bleibt die Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.
- Dein Engagement darf deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken – in der Praxis bis rund 15 Stunden pro Woche.
- Du bestimmst selbst, wie oft und wie viel du dich einbringst.
Melde die Tätigkeit vor dem Start bei deinem Jobcenter an. Beträge über der Jahresgrenze werden angerechnet. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung durch Jobcenter oder Sozialberatung.
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Häufige Fragen
Wird die Aufwandsentschädigung auf mein Bürgergeld angerechnet?
Muss ich das Ehrenamt dem Jobcenter melden?
Zählt das Ehrenamt als Arbeit?
Ändert sich 2026 etwas?
Lust, dabei zu sein?
Schreib uns kurz – wir melden uns und finden gemeinsam heraus, was zu dir passt.