Was ist eine Sitzwache in Berlin – und wer bezahlt sie?
Eine Sitzwache ist die persönliche Anwesenheit eines Menschen am Krankenbett, damit eine Patientin oder ein Patient nicht allein ist – bezahlt wird sie in der Regel nicht von der Kranken- oder Pflegekasse, sondern von der Klinik selbst, privat durch Angehörige oder gar nicht, weil sie ehrenamtlich geleistet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Sitzwache leistet Anwesenheit und Zuwendung, keine Behandlungspflege.
- Es gibt keinen eigenen Leistungsanspruch auf eine Sitzwache – weder im SGB V noch im SGB XI.
- Drei Finanzierungswege sind üblich: Klinikbudget, private Zahlung oder ehrenamtliche Trägerschaft.
- Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 € monatlich greift nur bei nach Landesrecht anerkannten Anbietern.
- Der häufigste Anlass ist die Nacht – dann ist die Personaldecke auf den Stationen am dünnsten.
Was eine Sitzwache tut – und was sie nicht tut
Eine Sitzwache sitzt da, spricht, hört zu und holt Hilfe, wenn sie gebraucht wird. Das klingt wenig und ist für den Menschen im Bett sehr viel. Typische Anlässe sind nächtliche Unruhe, Angst, Verwirrtheit nach einer Operation, eine Demenzerkrankung oder die letzte Lebensphase.
Ebenso wichtig ist, was eine Sitzwache nicht übernimmt: keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Lagerung, keine Körperpflege, keine Wundversorgung. Diese Aufgaben bleiben beim Pflegepersonal der Einrichtung oder beim ambulanten Pflegedienst.
Diese Abgrenzung ist keine Formalie. Sie ist der Grund, warum für eine Sitzwache keine pflegerische Ausbildung nötig ist – und warum eine Sitzwache eine Pflegekraft nicht ersetzen kann.
Wann ist eine Sitzwache sinnvoll?
- nach Operationen oder in der Aufwachphase, wenn Beobachtung guttut
- bei Verwirrtheit, beginnender Demenz oder erhöhtem Delir-Risiko
- bei Sturz- oder Selbstgefährdungsrisiko
- bei Angst, Unruhe oder nächtlicher Orientierungslosigkeit
- in der letzten Lebensphase als Beistand am Lebensende
Sitzwache bei Demenz, Verwirrtheit und Delir
Ein Krankenhaus ist für Menschen mit Demenz eine besondere Belastung: fremde Geräusche, wechselndes Personal, unterbrochener Schlaf. Daraus entsteht nicht selten ein Delir – ein akuter Verwirrtheitszustand mit Unruhe und Desorientierung. Eine vertraute Sitzwache wirkt beruhigend, gibt Orientierung und informiert das Pflegepersonal frühzeitig. So lassen sich Stress und Sturzgefahr verringern – ohne medizinischen Eingriff. Mehr dazu: Reisen mit Demenz.
Wer die Kosten einer Sitzwache trägt
Die Kostenfrage hat drei Antworten, weil es drei getrennte Wege gibt.
Erstens die Klinik. Krankenhäuser und ihre Sozialdienste beauftragen Sitzwachen, wenn eine Patientin nicht allein bleiben kann, aber keine Eins-zu-eins-Betreuung durch Pflegepersonal darstellbar ist – etwa bei Sturzgefahr oder Delir. Die Klinik zahlt dann aus dem eigenen Budget.
Zweitens privat. Angehörige können eine Betreuungskraft direkt beauftragen. Zur Orientierung: Betreuungs- und Begleitleistungen werden je nach Anbieter etwa ab 25 € pro Stunde angeboten, Nachtstunden liegen häufig höher.
Drittens ehrenamtlich. Vereine und ambulante Hospizdienste vermitteln Ehrenamtliche. Für Betroffene ist diese Begleitung kostenfrei. Der Preis ist ein anderer: Verfügbarkeit.
Was ausdrücklich nicht funktioniert: die Sitzwache über die Krankenkasse abrechnen. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V umfasst Behandlungspflege, nicht bloße Anwesenheit.
Der Entlastungsbetrag: wann er greift und wann nicht
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt bis zu 131 € monatlich und ist der einzige Pflegekassen-Topf, der für eine Betreuung im Alltag überhaupt in Betracht kommt.
Der entscheidende Punkt steckt in einem Wort: anerkannt. Wer den Entlastungsbetrag nutzen will, muss einen Anbieter beauftragen, der die Anerkennung nach § 45a SGB XI besitzt – in Berlin erteilt sie das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Ohne diese Anerkennung erstattet die Pflegekasse nichts.
Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen übrigens nicht sofort: Ein nicht verbrauchter Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Es ist also ein Halbjahresübertrag, kein voller Jahresübertrag – eine häufige Fehlannahme.
Sitzwache und Hospiz: worin sie sich unterscheiden
Der Unterschied liegt im Anlass, nicht in der Tätigkeit. Eine Begleitung über einen ambulanten Hospizdienst richtet sich ausschließlich an Menschen in der letzten Lebensphase und ist Teil der Hospiz- und Palliativversorgung, die nach § 39a SGB V gefördert wird. Sie ist für Betroffene kostenfrei.
Eine allgemeine Sitzwache ist breiter angelegt. Sie begleitet auch Menschen, die nicht sterbend sind: nach einer Operation, bei nächtlicher Verwirrtheit, bei Demenz. Wer ausdrücklich eine Sterbebegleitung sucht, ist beim ambulanten Hospizdienst am besten aufgehoben.
Wie schnell eine Sitzwache verfügbar ist
Auf Ihre Anfrage antworten wir werktags innerhalb von zwei Stunden. Wie schnell die Schicht danach besetzt ist, hängt von der aktuellen Kapazität ab: Ehrenamtlich getragene Sitzwachen werden über Freiwillige organisiert, die Berufe, Familien und eigene Termine haben. Häufig gelingt ein Einsatz noch am selben oder am nächsten Tag.
Je früher eine Anfrage kommt, desto verlässlicher lässt sie sich besetzen. Bei akutem Bedarf im Krankenhaus ist zusätzlich der Sozialdienst der Klinik eine schnelle Anlaufstelle.
Sitzwache in der Nacht
Die Nacht ist der häufigste Anlass für eine Sitzwache, und zwar aus einem strukturellen Grund: Nachts ist die Personalbesetzung auf den Stationen am dünnsten, während Unruhe, Angst und Verwirrtheit bei vielen Patientinnen und Patienten gerade dann zunehmen.
Nachtwachen werden üblicherweise in Schichten von mehreren Stunden vergeben. Für Angehörige ist das oft der entscheidende Entlastungsschritt: eine Nacht durchschlafen, ohne das Telefon neben dem Kopfkissen. Mehr dazu im Ratgeber Nachtwache im Krankenhaus.
In welchen Berliner Kliniken wir tätig sind
Wir vermitteln Sitzwachen in Berliner Kliniken nach Absprache mit der jeweiligen Station – unabhängig vom Stadtteil. Unsere Begleitpersonen sind geschult, zuverlässig und im Umgang mit pflegebedürftigen und verwirrten Menschen erfahren. Umfang, Zeiten und Dauer richten sich nach Ihrem Bedarf. Nennen Sie uns einfach die Klinik und die Station – wir klären das Weitere.
Sitzwache in Berlin – auf einen Blick
- persönliche Begleitung am Bett, Tag oder Nacht
- geschulte, zuverlässige Begleitpersonen
- in Berliner Kliniken nach Absprache mit der Station
- keine medizinische Versorgung – diese bleibt beim Klinikpersonal
So buchen Sie eine Sitzwache – Schritt für Schritt
- Anfragen: über das Formular oder telefonisch – Sie schildern kurz die Situation und nennen Klinik und Station.
- Abstimmen: Wir klären Zeitraum, Umfang und die Absprache mit der Station.
- Begleiten: Eine geschulte Begleitperson übernimmt den Einsatz; bei längeren Zeiträumen im Wechsel.
- Rückmeldung: Sie bleiben informiert und können den Einsatz jederzeit anpassen.
So bereiten Sie den Einsatz vor
Je besser wir den Menschen kennen, desto ruhiger verläuft der Einsatz. Hilfreich ist, wenn Sie uns vorab ein paar Dinge mitgeben:
- Station und Ansprechpartner: Klinik, Station, Zimmernummer und der Name der zuständigen Pflegekraft.
- Gewohnheiten: Wie spricht man die Person am besten an? Was beruhigt sie?
- Hilfsmittel: Brille, Hörgerät und Zahnprothese griffbereit halten.
- Vertrautes: Lieblingsmusik, ein Foto oder eine eigene Decke geben Geborgenheit.
- Wichtige Hinweise: Allergien, Sprachbarrieren oder besondere Ängste.
Sitzwache werden – ehrenamtlich in Berlin begleiten
Unsere Sitzwachen leben vom Engagement zugewandter Menschen. Wer in Berlin Zeit, Geduld und Empathie mitbringt, kann sich bei uns als ehrenamtliche Begleitung einbringen – mit Einführung, fester Ansprechperson und Begleitung im Einsatz. Wie das geht, lesen Sie unter Ehrenamt in der Pflege in Berlin.
Wo Sie sich in Berlin beraten lassen können
Für eine unabhängige und kostenfreie Einordnung Ihrer Situation sind die Pflegestützpunkte Berlin die richtige Adresse. Sie beraten trägerneutral zu Leistungsansprüchen, Anträgen und regionalen Angeboten.
- Pflegestützpunkte Berlin – trägerneutrale Beratung, wohnortnah
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag im Gesetzestext
- § 37 SGB XI – Pflegegeld im Gesetzestext
- Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht zu Entlastungsleistungen
Häufige Fragen
Was ist eine Sitzwache?
Eine Sitzwache ist die persönliche Anwesenheit eines Menschen am Krankenbett, damit eine Patientin oder ein Patient nicht allein ist. Sitzwachen begleiten bei Unruhe, Angst, Verwirrtheit oder Demenz, in der Nacht und in der letzten Lebensphase. Eine Sitzwache übernimmt keine Behandlungspflege – sie ergänzt die pflegerische Versorgung, sie ersetzt sie nicht.
Wer bezahlt eine Sitzwache?
Eine Sitzwache ist keine Regelleistung der Kranken- oder Pflegeversicherung. Es gibt drei Wege: Kliniken und Sozialdienste beauftragen Sitzwachen selbst und rechnen sie über ihr eigenes Budget ab; Angehörige tragen die Kosten privat; oder Vereine und Hospizdienste stellen ehrenamtliche Sitzwachen, die für Betroffene kostenfrei sind. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von bis zu 131 € monatlich kommt nur infrage, wenn der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist.
Was ist der Unterschied zur Sitzwache im Hospiz?
Der Unterschied liegt im Anlass, nicht in der Tätigkeit. Eine Begleitung über einen ambulanten Hospizdienst richtet sich ausschließlich an Menschen in der letzten Lebensphase und ist Teil der nach § 39a SGB V geförderten Hospiz- und Palliativversorgung. Eine allgemeine Sitzwache begleitet auch Menschen, die nicht sterbend sind.
Wie schnell ist eine Sitzwache verfügbar?
Auf Ihre Anfrage antworten wir werktags innerhalb von zwei Stunden. Ein Einsatz gelingt häufig noch am selben oder am nächsten Tag – verbindlich zusagen können wir eine bestimmte Schicht aber erst, wenn wir jemanden dafür gefunden haben. Je früher Ihre Anfrage kommt, desto verlässlicher lässt sie sich besetzen. Bei akutem Bedarf im Krankenhaus ist zusätzlich der Sozialdienst der Klinik eine schnelle Anlaufstelle.
Ist eine Sitzwache auch nachts möglich?
Ja. Die Nacht ist der häufigste Anlass für eine Sitzwache. Nachts ist die Personaldecke auf den Stationen am dünnsten, während Unruhe, Angst und Verwirrtheit gerade dann zunehmen. Nachtwachen werden üblicherweise in Schichten von mehreren Stunden vergeben.
Darf eine Sitzwache pflegerische Aufgaben übernehmen?
Nein. Eine Sitzwache übernimmt keine Behandlungspflege, verabreicht keine Medikamente, führt keine Lagerung durch und übernimmt keine Körperpflege. Diese Aufgaben bleiben beim Pflegepersonal. Die Sitzwache ist Anwesenheit und Zuwendung – sie beobachtet, spricht, beruhigt und holt bei Bedarf Hilfe.
Hilft eine Sitzwache auch bei Demenz?
Ja, gerade dann. Eine vertraute Begleitung gibt Orientierung, beugt Unruhe vor und kann helfen, einem Delir im Krankenhaus entgegenzuwirken.
Geht eine Sitzwache auch zu Hause?
Ja. Für eine Begleitung im eigenen Zuhause eignet sich unsere Einzelbetreuung – auch stundenweise.
Sitzwache in Berlin anfragen
Schildern Sie uns die Situation – wir organisieren eine verlässliche Begleitung am Krankenbett, Tag und Nacht.
Sitzwache anfragenStand: Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr · Leben Pflegen Reisen e.V., Berlin