Delir in der Nacht: Was die Leitlinie ohne Medikamente vorsieht.
Eine ältere Patientin ist nachts verwirrt, unruhig, will aus dem Bett. Die S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“ rät von Fixierung ab und empfiehlt mit ihrem höchsten Empfehlungsgrad Maßnahmen ohne Medikamente, die vor allem eines brauchen: einen Menschen mit Zeit am Bett. Hier steht, was die Leitlinie sagt, was Studien zeigen und wie Sie in Ihrer Klinik an eine Sitzwache kommen.
Zur Einordnung: Diese Seite fasst die Leitlinie zusammen und zeigt, wo Begleitung am Bett ansetzt. Sie ersetzt keine ärztliche Entscheidung, keine Leitlinie und keine Vorgabe Ihres Hauses. Leben Pflegen Reisen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, kein medizinischer Anbieter.
Was empfiehlt die S3-Leitlinie bei Delir ohne Medikamente?
Ein auf die Person zugeschnittenes Multikomponentenprogramm, mit Empfehlungsgrad A (Empfehlung 5.4). Dazu gehören mindestens sechs überwiegend nicht-medikamentöse Maßnahmen, die ein- bis dreimal täglich angewendet und laufend angepasst werden. Zugleich rät die Leitlinie, Fixierungen zu vermeiden, und spricht sich gegen den pauschalen Einsatz von Antipsychotika aus.
| Empf. | Inhalt (Delirtherapie im Krankenhaus) | Grad |
|---|---|---|
| 5.1 | Die Ursachen und Auslöser des Delirs gezielt behandeln. | Expertenkonsens |
| 5.3 | Körpernahe freiheitsentziehende Maßnahmen („Fixierung“) vermeiden. | Expertenkonsens |
| 5.4 | Ein auf die Person zugeschnittenes Multikomponentenprogramm einsetzen. | A, stark dafür |
| 5.5 | Medikamente nur bei belastenden Symptomen (Wahn, Angst, beunruhigende Wahrnehmungen) und wenn nicht-medikamentöse Maßnahmen nicht reichen oder ein psychiatrischer Notfall vorliegt. | Expertenkonsens |
| 5.6 | Antipsychotika nicht pauschal zur Therapie des Delirs einsetzen. | A, stark dagegen |
| 5.8 | Keine Benzodiazepine beim nicht substanzbedingten Delir. | Expertenkonsens |
Quelle: DGGPP und DGG, S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, AWMF-Register-Nr. 109-001, Kurzversion 1.1, Überarbeitung vom 19.01.2026. Für die Prävention gilt ebenfalls Empfehlungsgrad A: Bei erhöhtem Delirrisiko sollen Multikomponentenprogramme täglich angewendet werden (Empfehlung 4.3).
Welche Maßnahmen gehören zu einem Multikomponentenprogramm?
Die Leitlinie nennt unter anderem diese Bausteine. Fett markiert ist, was nachts auf Station den Unterschied macht:
- Orientierung: Name, Ort, Zeit, Situation, immer wieder, ruhig, in kurzen Sätzen.
- Sinneshilfen: Brille und Hörgerät aufsetzen und prüfen, ob sie funktionieren.
- Trinken, Essen, Ausscheidung: Durst, Harndrang und Verstopfung treiben Unruhe.
- Schmerz erfassen und behandeln, auch bei Menschen, die ihn nicht benennen können.
- Schlaf schützen: Licht, Lärm, nächtliche Kontrollen bündeln.
- Frühe Mobilisation, Bewegungseinschränkungen vermeiden.
- Kognitive Aktivierung und emotionale Entlastung.
- Medikation überprüfen, Ursachen suchen und behandeln.
Die Leitlinie betont außerdem die Angehörigen: vertraute Stimmen, regelmäßige Besuche, Hilfe bei der Orientierung (Empfehlung 4.2).
Warum gelingt das nachts so selten?
Weil fast jede dieser Maßnahmen Zeit am Bett braucht, und nachts ist sie am knappsten. Wer im Nachtdienst eine ganze Station versorgt, kann nicht eine Stunde bei einer Patientin sitzen, sie immer wieder orientieren und beim Aufstehen begleiten. Genau dann liegen Fixierung und Sedierung nahe, obwohl die Leitlinie beides vermeiden will.
Eine Sitzwache ist eine Person, die ohne andere Aufgaben bei einer einzigen Patientin oder einem einzigen Patienten bleibt. Die Leitlinie nennt die Sitzwache nicht ausdrücklich und empfiehlt auch keine einzelne nicht-medikamentöse Maßnahme für sich. Eine Sitzwache ist aber ein Weg, die Zeit ans Bett zu bringen, die das empfohlene Programm braucht.
Was zeigen Studien, in denen Ehrenamtliche mitarbeiten?
In den bekanntesten Programmen setzen geschulte Ehrenamtliche einen großen Teil der täglichen Maßnahmen um, angeleitet von Fachpersonal.
In der PAWEL-Studie (fünf Kliniken, 1.470 Patienten) arbeiteten je Klinik zwei gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte mit drei bis fünf geschulten Ehrenamtlichen zusammen, zusammen rund 100 Stunden pro Woche. Die Ehrenamtlichen übernahmen täglich Aktivierung, Begleitung bei Mahlzeiten und Untersuchungen, Entspannung und Schlafförderung.
Bevor Sie fixieren
Die Leitlinie empfiehlt, körpernahe freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden (Empfehlung 5.3). Rechtlich sind sie eng geregelt, unter anderem in § 1831 BGB. Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung hat das Bundesverfassungsgericht am 24.07.2018 entschieden, dass eine 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine 1:1-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal verlangt. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Hauses.
Eine ehrenamtliche Sitzwache ersetzt diese vorgeschriebene Betreuung nicht. Ihr Platz ist früher: Sie ist da, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Wie bekomme ich in meiner Klinik eine Sitzwache?
Das regelt jedes Haus selbst. In manchen Kliniken braucht es eine ärztliche Anordnung, in anderen entscheidet die Pflege oder die Stationsleitung. Drei Fragen klären das schnell:
- Wer entscheidet bei uns? Ärztliche Anordnung, Stationsleitung oder diensthabende Pflegedienstleitung?
- Wen rufe ich nachts an? Gibt es eine Nummer, unter der eine Sitzwache auch kurzfristig organisiert wird?
- Wer stellt die Sitzwache? Eigenes Personal, ein externer Dienst oder geschulte Ehrenamtliche mit einer festen Vereinbarung?
Was Sie dokumentieren sollten: den Anlass (zum Beispiel Delir mit Unruhe, Sturzgefahr, Ziehen an Zugängen), das Ziel (zum Beispiel Fixierung vermeiden, Orientierung geben) und den Zeitraum.
Ehrlich gesagt: In derselben Nacht gelingt das meist nur, wenn Ihr Haus schon eine feste Regelung hat. Fehlt sie, ist genau diese Nacht ein guter Anlass, sie bei der Stationsleitung anzuregen, für die nächsten Nächte und die nächste Patientin.
Sitzwachen für Kliniken in Berlin
Leben Pflegen Reisen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein in Berlin. Wir stellen Kliniken und Pflegeeinrichtungen geschulte ehrenamtliche Sitzwachen, in Schichten zu acht Stunden, auch nachts. Die Begleitung ist Anwesenheit, Orientierung und Zuwendung, keine Pflege und keine Behandlungspflege. Die medizinische und pflegerische Verantwortung bleibt bei der Station.
Die Zusammenarbeit vereinbart die Klinik mit uns, meist über die Pflegedirektion oder die Stationsleitung. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Sitzwache für sinnvoll halten, geben Sie diese Seite gern an Ihre Stationsleitung weiter.
Häufige Fragen
Darf ich als Assistenzärztin oder Assistenzarzt eine Sitzwache anordnen?
Das regelt jedes Krankenhaus selbst. In manchen Häusern braucht eine Sitzwache eine ärztliche Anordnung, in anderen entscheidet die Pflege oder die Stationsleitung, und die ärztliche Seite wird informiert. Fragen Sie im Zweifel die Stationsleitung oder die diensthabende Pflegedienstleitung, wie es bei Ihnen läuft. Dokumentieren Sie in jedem Fall Anlass und Ziel, zum Beispiel Delir mit Sturzgefahr, Ziel: Fixierung vermeiden.
Wer bezahlt eine Sitzwache im Krankenhaus?
Beauftragt die Klinik die Sitzwache, trägt sie auch die Kosten. Für Patientinnen, Patienten und Angehörige entstehen dann keine Kosten. Wie das Haus die Sitzwache intern verbucht, ist Sache der Klinik.
Ist eine Sitzwache eine Pflegekraft?
Nicht unbedingt. Sitzwachen können Pflegekräfte, Hilfskräfte oder geschulte Ehrenamtliche sein. Ehrenamtliche Sitzwachen leisten Anwesenheit, Orientierung und Zuwendung, aber keine Pflege und keine Behandlungspflege. Die medizinische und pflegerische Verantwortung bleibt beim Personal der Station.
Hilft eine Sitzwache bei einem Delir?
Die S3-Leitlinie nennt die Sitzwache nicht ausdrücklich und empfiehlt keine einzelne nicht-medikamentöse Maßnahme für sich. Sie empfiehlt mit Empfehlungsgrad A ein individuell zugeschnittenes Programm aus mehreren Maßnahmen, die Zeit am Bett brauchen: Orientierung, Sinneshilfen, Trinken, Mobilisation, Schlaf. Eine Sitzwache ist ein Weg, diese Zeit ans Bett zu bringen. Ursachensuche und ärztliche Entscheidungen ersetzt sie nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Sitzwache und Nachtwache?
Die Nachtwache ist der pflegerische Nachtdienst einer Station und für alle Patientinnen und Patienten zuständig. Eine Sitzwache bleibt bei einer einzigen Person, ohne andere Aufgaben.
Können Angehörige die Sitzwache übernehmen?
Angehörige können viel beitragen, das betont auch die Leitlinie: vertraute Stimmen, Hilfe bei der Orientierung, Brille und Hörgerät mitbringen. Ob jemand über Nacht bleiben darf, entscheidet das Haus. Für viele Familien ist eine ganze Nacht am Bett nicht leistbar, gerade über mehrere Nächte. Dann ist eine Sitzwache die Entlastung.
Quellen
- DGGPP, DGG: S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“, AWMF-Register-Nr. 109-001, Kurzversion 1.1, Überarbeitung 19.01.2026.
- Deeken F et al.: Outcomes of a Delirium Prevention Program in Older Persons After Elective Surgery (PAWEL). JAMA Surgery 2022; 157(2): e216370.
- Inouye SK et al.: A multicomponent intervention to prevent delirium in hospitalized older patients. N Engl J Med 1999; 340: 669–676.
- Kramer I, Schubert M: The use of patient sitters at a Swiss hospital. PLoS One 2023; 18(6): e0287317.
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.07.2018, 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16.
Stand: September 2026.
Eine Patientin, eine Nacht, ein Mensch am Bett.
Fragen zur Zusammenarbeit beantworten wir gern, telefonisch oder per Mail.