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Ehrenamtlich Geld verdienen – Aufwandsentschädigung bei LPR e.V.

Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

Ehrenamtlich Geld verdienen? Was wirklich geht.

Ehrenamt ist keine Arbeit gegen Lohn. Trotzdem musst du dich nicht zwischen Engagement und finanzieller Anerkennung entscheiden – es gibt steuerfreie Wege.

Die ehrliche Antwort vorweg

Ein Ehrenamt ist freiwilliges Engagement. Es ist keine Anstellung, kein Stundenlohn, kein Gehalt – und das soll es auch nicht sein.

Wer „ehrenamtlich Geld verdienen“ sucht, meint aber meist etwas sehr Reales: Kann ich mich sinnvoll einbringen und dafür eine Anerkennung bekommen, die mir am Monatsende auch finanziell etwas bringt? Die Antwort lautet ja. Der Gesetzgeber sieht zwei steuerfreie Pauschalen vor. Sie ersetzen kein Gehalt, sind aber echtes Geld, das du in voller Höhe behalten darfst.

Zwei steuerfreie Pauschalen

Beide sind bis zur jeweiligen Grenze komplett steuer- und sozialabgabenfrei:

3.300 €
Übungsleiterpauschale / Jahr
§ 3 Nr. 26 EStG – für die Betreuung und Begleitung älterer, kranker oder pflegebedürftiger Menschen. Genau das passt zur Reisebegleitung.
960 €
Ehrenamtspauschale / Jahr
§ 3 Nr. 26a EStG – für organisatorische und unterstützende Aufgaben rund um den Verein.

Bei klar getrennten Tätigkeiten lassen sich beide im selben Jahr nutzen. Die Höhe legt der Verein fest – sie ist eine pauschale Anerkennung, kein verrechneter Stundensatz.

Was das konkret für dich heißt

  • Bis zur jeweiligen Grenze keine Steuer und keine Sozialabgaben – du behältst jeden Euro.
  • Eine echte Anerkennung deines Einsatzes, aber kein Arbeitsverhältnis und keine Verpflichtung wie im Job.
  • Du engagierst dich nebenberuflich – in der Praxis bis rund 14 Stunden pro Woche.
  • Du bestimmst selbst, wie oft und wie viel du dich einbringst.

Beträge über der jeweiligen Pauschale sind regulär zu versteuern. Gib erhaltene Aufwandsentschädigungen sicherheitshalber in deiner Steuererklärung an. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Häufige Fragen

Ist die Aufwandsentschädigung wirklich steuerfrei?
Ja – bis 3.300 € im Jahr aus der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) bzw. bis 960 € aus der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG). Bis zu diesen Grenzen fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Ist das ein Lohn oder Gehalt?
Nein. Es ist eine pauschale Anerkennung für freiwilliges Engagement, kein Arbeitsentgelt. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis und es gibt keinen festen Stundenlohn.
Wie viel kann ich pro Jahr erhalten?
Für Begleitung und Betreuung bis zu 3.300 € jährlich. Die konkrete Höhe legen wir gemeinsam fest – je nach Umfang und Art deines Engagements.
Muss ich das in der Steuererklärung angeben?
Solange du unter der Pauschale bleibst, fällt keine Steuer an. Es ist trotzdem ratsam, erhaltene Aufwandsentschädigungen anzugeben. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit einer Steuerberatung.

Lust, dabei zu sein?

Schreib uns kurz – wir melden uns und finden gemeinsam heraus, was zu dir passt.

Wir gehen den Weg mit – nicht für.