Text:

Ehrenamt trotz Bürgergeld – bis 3.300 € anrechnungsfrei | LPR e.V.

Ehrenamt trotz Bürgergeld

Engagiert trotz Bürgergeld – bis 3.300 € bleiben dir.

Du beziehst Bürgergeld und möchtest dich einbringen? Das geht – und bis zu 3.300 € Aufwandsentschädigung im Jahr bleiben anrechnungsfrei, also ohne Kürzung deiner Leistung.

Engagement, das sich lohnt – ohne Kürzung

Ein Ehrenamt gibt dem Tag Struktur, knüpft Kontakte und zeigt, was in dir steckt. Bei Leben Pflegen Reisen e.V. begleitest du ältere oder kranke Menschen – auf Reisen, am Krankenbett oder im Alltag.

Und das Wichtige vorweg: Eine angemessene Aufwandsentschädigung für dein Engagement gilt als privilegiertes Einkommen und wird bis zu einer klaren Grenze nicht auf dein Bürgergeld angerechnet.

Die Zahlen

3.300 €
anrechnungsfrei pro Jahr
§ 11a SGB II i. V. m. der Übungsleiterpauschale – bis zu diesem Betrag bleibt die Aufwandsentschädigung ohne Anrechnung.
Kein
Monatsdeckel mehr
Seit Mitte 2023 gibt es keine monatliche Obergrenze – entscheidend ist der Jahresbetrag.

So bleibt von der Anerkennung für deinen Einsatz das, was zählt: bei dir.

So funktioniert es

  • Du meldest dein Ehrenamt deinem Jobcenter – das ist wichtig und unkompliziert.
  • Bis 3.300 € im Jahr bleibt die Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.
  • Dein Engagement darf deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken – in der Praxis bis rund 15 Stunden pro Woche.
  • Du bestimmst selbst, wie oft und wie viel du dich einbringst.

Melde die Tätigkeit vor dem Start bei deinem Jobcenter an. Beträge über der Jahresgrenze werden angerechnet. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung durch Jobcenter oder Sozialberatung.

Häufige Fragen

Wird die Aufwandsentschädigung auf mein Bürgergeld angerechnet?
Bis 3.300 € im Jahr nicht. Eine angemessene Aufwandsentschädigung gilt als privilegiertes Einkommen und bleibt bis zu dieser Grenze anrechnungsfrei.
Muss ich das Ehrenamt dem Jobcenter melden?
Ja. Melde deine Tätigkeit vor dem Start an – das ist Pflicht, aber unkompliziert.
Zählt das Ehrenamt als Arbeit?
Nein. Es ist freiwilliges Engagement und darf deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht einschränken. Bis rund 15 Stunden pro Woche ist das in der Regel unproblematisch.
Ändert sich 2026 etwas?
Das Bürgergeld wird ab Mitte 2026 in „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umbenannt. An der anrechnungsfreien Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche ändert das nichts.

Lust, dabei zu sein?

Schreib uns kurz – wir melden uns und finden gemeinsam heraus, was zu dir passt.

Wir gehen den Weg mit – nicht für.