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Ehrenamt und BAföG

Dein BAföG bleibt voll — auch mit einer Aufwandsentschädigung.

Du bekommst BAföG und willst wissen, ob eine Aufwandsentschädigung dir die Förderung kürzt. Die kurze Antwort: Was steuerfrei ist, zählt beim BAföG nicht als Einkommen. Bis zu 3.300 Euro im Jahr bleiben dir.

Wird eine Aufwandsentschädigung auf das BAföG angerechnet?

Nein, wenn sie steuerfrei ist.

Nach Nummer 21.1.4 der Durchführungsverordnung zum BAföG gehören steuerfreie Einnahmen nicht zur Summe der positiven Einkünfte. Das BAföG-Amt rechnet nur mit Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes — was steuerfrei ist, taucht dort nicht auf.

Die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes ist genau so eine steuerfreie Einnahme. Sie beträgt 2026 bis zu 3.300 Euro im Jahr. Wer als Studierende oder Studierender BAföG bezieht und diese Pauschale erhält, behält seine Förderung in voller Höhe.

Wie viel darf ich 2026 neben dem BAföG verdienen?

603 Euro im Monat aus einem Minijob, plus bis zu 275 Euro im Monat aus einer steuerfreien Aufwandsentschädigung — zusammen 878 Euro.

603 €
BAföG-Freibetrag im Monat
Bewusst an die Minijob-Grenze angeglichen. Bis hierhin wird nichts gekürzt.
3.300 €
Übungsleiterpauschale im Jahr
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 26 EStG. Das sind 275 Euro im Monat.
878 €
zusammen im Monat
Beide Beträge stehen 2026 nebeneinander, ohne sich gegenseitig zu verkleinern.
Größe (Stand 2026)Betrag
BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen603 Euro im Monat
Minijob-Grenze (Mindestlohn 13,90 Euro)603 Euro im Monat
Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG3.300 Euro im Jahr
zusammen ohne Steuer, Sozialabgaben und BAföG-Kürzung878 Euro im Monat

Die Übungsleiterpauschale wird auch auf die Minijob-Grenze nicht angerechnet. Ein Minijob bis 603 Euro im Monat und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung bis 275 Euro im Monat stehen 2026 nebeneinander.

Was ist die Übungsleiterpauschale und gilt sie für mich?

Die Übungsleiterpauschale ist ein Steuerfreibetrag von 3.300 Euro im Jahr (Stand 2026) für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Einrichtungen.

§ 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes nennt darin ausdrücklich die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Eine Sitzwache am Krankenbett fällt darunter.

Für Studierende ist die Bedingung „nebenberuflich“ automatisch erfüllt: Das Studium gilt als Hauptbeschäftigung, ein Hauptberuf ist nicht nötig. Die Pauschale ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei und gilt einmal pro Person und Jahr, nicht einmal pro Verein.

Wie komme ich an eine solche Aufwandsentschädigung?

Als ehrenamtliche Sitzwache bei Leben Pflegen Reisen e.V. in Berlin: 150 Euro je Dienst mit abgeschlossener dreijähriger Pflegeausbildung, 100 Euro je Dienst in allen anderen Fällen — auch mit einjähriger Pflegehilfe- oder Pflegeassistenz-Ausbildung.

Bei 100 Euro je Dienst bleiben 33 Dienste im Jahr innerhalb des Freibetrags von 3.300 Euro — das sind rund zwei bis drei Dienste im Monat.

  • Eine Mindestzahl an Diensten gibt es nicht.
  • Du wählst im Kalender selbst aus, wann du Zeit hast.
  • In einer Prüfungsphase trägst du dich einfach nicht ein.
  • Der Freibetrag setzt die Obergrenze, nicht wir.

Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung, kein Arbeitsverhältnis. Es gibt keinen Stundenlohn, keinen Arbeitsvertrag und keine Weisungsgebundenheit — und genau deshalb bleibt die Einnahme steuerfrei.

Was macht eine Sitzwache?

Eine Sitzwache begleitet einen schwerkranken oder verwirrten Menschen im Krankenhaus, meist nachts, damit er nicht allein ist.

Dasein, zuhören, Orientierung geben, beim Trinken helfen, im Notfall die Pflege rufen. Pflegerische Handgriffe gehören nicht dazu.

Fachlich ist das Delirprävention. Die S3-Leitlinie „Delir im höheren Lebensalter“ empfiehlt nicht-medikamentöse Multikomponentenprogramme mit dem höchsten Empfehlungsgrad. In der PAWEL-Studie des Innovationsfonds mit 1.470 Patientinnen und Patienten in fünf Kliniken führten geschulte Ehrenamtliche diese Maßnahmen durch — die Delirrate sank um ein Drittel.

Brauche ich eine Pflegeausbildung?

Nein.

Du absolvierst vorher unsere Schulung: fünf Module, vierundzwanzig Lektionen mit Wissensüberprüfung, vollständig zu absolvieren, bevor jemand an ein Bett geht. Welches Fach du studierst, spielt keine Rolle.

Eine Pflegeausbildung ist keine Bedingung. Sie entscheidet nur über die Höhe der Aufwandsentschädigung: 150 Euro je Dienst mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung, 100 Euro in allen anderen Fällen — auch mit einjähriger Pflegehilfe-Ausbildung.

Brauche ich einen Masernschutznachweis?

Ja, wenn du nach dem 31.12.1970 geboren bist.

Vor dem ersten Dienst brauchst du einen Nachweis über den Masernschutz: zwei Impfungen im Impfpass, ein ärztliches Zeugnis über die Immunität oder eine Bescheinigung über eine Kontraindikation. Das schreibt § 20 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes für alle vor, die in einem Krankenhaus tätig sind — ehrenamtlich wie angestellt. Ohne diesen Nachweis dürfen wir dich nicht einsetzen.

Meistens steht die Impfung längst im gelben Impfpass aus der Kindheit.

Dazu kommt ein erweitertes Führungszeugnis. Um beides kümmern wir uns gemeinsam; die Bearbeitung beim Bürgeramt dauert zwei bis drei Wochen. Rechne vom ersten Gespräch bis zum ersten Dienst mit vier bis sechs Wochen.

Was gilt für Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld?

Für Bürgergeld gelten eigene Regeln — dazu haben wir eine eigene Seite.

Die Übungsleiterpauschale ist auch dort begünstigt, aber die Anrechnung folgt dem Sozialgesetzbuch, nicht dem BAföG. Lies dazu Ehrenamt trotz Bürgergeld.

Beim Kindergeld spielt eigenes Einkommen seit 2012 keine Rolle mehr. Für das Wohngeld und für die Familienversicherung in der Krankenkasse gelten eigene Grenzen; steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes bleiben dort in aller Regel außer Betracht. Im Zweifel frag deine Krankenkasse — wir sind keine Steuerberatung und diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Unverbindlich melden

Und wenn du es selbst einmal ausprobieren möchtest?

So weit zur Anrechnung. Falls du jetzt wissen möchtest, wie das konkret aussieht: Wir sind ein Berliner Verein und suchen Menschen, die nachts Zeit am Krankenbett schenken — zwei bis drei Dienste im Monat genügen, um den Freibetrag auszuschöpfen. Kein Konto, kein Passwort, keine Verpflichtung. Du hinterlässt uns nur, wie wir dich erreichen.

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