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Ehrenamt ohne Arbeitserlaubnis – mitmachen bei LPR e.V.

Engagement unabhängig vom Aufenthaltsstatus

Mitmachen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Du bist nach Deutschland gekommen und möchtest dich einbringen? Ehrenamtliches Engagement steht jedem Menschen offen – ganz ohne Arbeitserlaubnis. Bei Leben Pflegen Reisen e.V. ist Platz für dich.

Engagement steht allen offen

Für ein Ehrenamt brauchst du keine Arbeitserlaubnis. Freiwilliges Engagement ist keine Erwerbstätigkeit – deshalb darf sich jeder Mensch einbringen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Bei uns zählt, was du mitbringst: Zeit, Zugewandtheit und vielleicht eine Sprache, die genau jemandem fehlt, den wir begleiten.

Wobei du dich einbringen kannst

  • Menschen besuchen und ihnen Gesellschaft leisten.
  • Zuhören, vorlesen, gemeinsam Zeit verbringen.
  • Übersetzen und sprachlich vermitteln, wo es hilft.
  • Bei Spaziergängen und im Alltag begleiten.
  • Kleine organisatorische Aufgaben übernehmen.

Es geht um Nähe und Begegnung – nicht um Tempo oder Fachwissen. Alles Weitere lernst du bei uns.

Was Ehrenamt von Arbeit unterscheidet

Ein Ehrenamt ist freiwillig. Du bist nicht weisungsgebunden und wirst nicht wie in einem Arbeitsverhältnis eingegliedert – du entscheidest selbst, wann und wie viel du dich einbringst.

Pflegerische und medizinische Aufgaben übernehmen ausschließlich ausgebildete Fachkräfte unserer Partner-Heilpraxis. Dein Beitrag ist die menschliche Begleitung. So bleibt klar getrennt, was Ehrenamt ist und was fachliche Versorgung.

Hinweis: Ein Ehrenamt ersetzt keine Erwerbstätigkeit und darf nicht wie ein Arbeitsverhältnis ausgestaltet sein. Beziehst du Leistungen (z. B. nach dem AsylbLG), bleibt eine Aufwandsentschädigung bis 200 € im Monat anrechnungsfrei – melde die Tätigkeit vorab bei der zuständigen Stelle. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Arbeitserlaubnis für ein Ehrenamt?
Nein. Ehrenamtliches Engagement ist keine Erwerbstätigkeit und steht jedem Menschen offen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Was darf ich machen?
Soziale Begleitung: Besuche, Gespräche, Vorlesen, Übersetzen, gemeinsame Spaziergänge. Pflegerische und medizinische Aufgaben übernehmen ausgebildete Fachkräfte.
Bekomme ich etwas dafür?
Ein Ehrenamt ist freiwillig. Eine kleine Aufwandsentschädigung ist möglich; bei Leistungsbezug nach dem AsylbLG bleibt sie bis 200 € im Monat anrechnungsfrei.
Schadet das meinem Aufenthalt oder meinen Leistungen?
Ein echtes Ehrenamt ist unproblematisch. Damit alles korrekt läuft, melde deine Tätigkeit vorab bei der für dich zuständigen Stelle an.

Komm vorbei

Schreib uns kurz – wir melden uns und finden gemeinsam heraus, wie du dabei sein kannst.

Wir gehen den Weg mit – nicht für.