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Ehrenamt · Sitzwache in Berlin

Wie werde ich ehrenamtliche Sitzwache in Berlin?

Über einen Träger, der Sitzwachen vermittelt – einen ambulanten Hospizdienst, einen Wohlfahrtsverband oder einen Verein wie Leben Pflegen Reisen e.V.; eine pflegerische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Pflegeausbildung nötig. Träger schulen Ehrenamtliche vor dem ersten Einsatz selbst.
  • Der übliche Weg: Erstgespräch → Einführung → begleiteter Erstbesuch → eigenständige Dienste.
  • Aufwandsentschädigung im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG: steuerfrei bis 3.300 € im Jahr.
  • Keinen Mindestumfang – der Umfang richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten.
  • Ehrenamtliche sind über den Träger in der Regel haftpflicht- und unfallversichert.

Was Sie als Sitzwache tatsächlich tun

Eine Sitzwache ist da – das ist die Tätigkeit, und es ist mehr, als es klingt. Sie sitzen am Bett eines Menschen, der nicht allein sein soll. Sie sprechen, wenn gesprochen werden will, und schweigen, wenn nicht. Sie reichen ein Glas Wasser, richten das Kissen, halten eine Hand. Sie bemerken, wenn sich etwas verändert, und holen das Pflegepersonal.

Was Sie nicht tun: Behandlungspflege, Medikamentengabe, Lagerung, Körperpflege, Wundversorgung. Diese Aufgaben bleiben ausnahmslos beim Pflegepersonal. Diese klare Grenze ist der Grund, warum keine berufliche Qualifikation nötig ist – und sie schützt auch Sie.

Warum dieses Ehrenamt so wertvoll ist

Gerade im Krankenhaus, bei Verwirrtheit oder in der Nacht macht eine vertraute Präsenz einen großen Unterschied: Sie nimmt Angst, beugt Unruhe vor und entlastet Angehörige, die nicht rund um die Uhr da sein können. Viele Begleiterinnen und Begleiter erleben ihr Engagement als zutiefst sinnstiftend – weil sie für einen einzelnen Menschen wirklich etwas bewirken.

Was Sie mitbringen sollten

Voraussetzungen

  • Zeit, Geduld und Freude am Umgang mit Menschen
  • Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen
  • Ruhe und Verschwiegenheit
  • ein erweitertes Führungszeugnis (legen wir gemeinsam vor)
  • Bereitschaft zu einer kurzen Einführung

Eine Pflegeausbildung oder Vorerfahrung ist nicht nötig – wir bereiten Sie vor und sind während des Einsatzes ansprechbar.

Welche Schulung Sie durchlaufen

Träger schulen ihre Ehrenamtlichen vor dem ersten Einsatz – der Umfang unterscheidet sich allerdings erheblich, und das ist ein sinnvolles Auswahlkriterium.

Ambulante Hospizdienste setzen für die Sterbebegleitung in aller Regel einen mehrmonatigen Befähigungskurs voraus, oft über ein halbes Jahr mit Wochenendblöcken.

Vereine und Verbände, die allgemeine Sitzwachen vermitteln, arbeiten meist mit kompakteren Einführungen. Inhalte sind typischerweise: Gesprächsführung und Zuhören, Nähe und Distanz, Umgang mit Demenz und Verwirrtheit, Schweigepflicht und Datenschutz, Verhalten im Sterbeprozess sowie das Vorgehen im Notfall.

Fragen Sie beim Erstkontakt konkret nach Umfang und Inhalten. Ein Träger, der ohne jede Vorbereitung in den ersten Einsatz schickt, ist kein guter Träger.

So werden Sie Sitzwache – Schritt für Schritt

  1. Kennenlernen: Sie melden sich, wir sprechen über Ihre Wünsche und Möglichkeiten.
  2. Führungszeugnis: Gemeinsam kümmern wir uns um das erweiterte Führungszeugnis.
  3. Einführung: Eine kurze Schulung bereitet Sie auf Ihre Aufgaben vor.
  4. Erster Einsatz: Sie starten begleitet – mit fester Ansprechperson an Ihrer Seite.

Wie viel Zeit Sie einplanen müssen

Ein einzelner Einsatz dauert meist mehrere Stunden, Nachtwachen entsprechend länger – häufig von etwa 20 Uhr bis in die frühen Morgenstunden. Feste Wochenstunden verlangen die wenigsten Träger.

Bei Leben Pflegen Reisen e.V. gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestumfang. Der Umfang richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten – von einzelnen Stunden bis zu regelmäßigen Einsätzen. Ehrenamtliche teilen sich ihre Zeit selbst ein und dürfen einzelne Anfragen absagen. Genau das macht das Modell tragfähig: Wer sich übernimmt, hört nach wenigen Monaten auf.

Aufwandsentschädigung: was steuerfrei möglich ist

Leben Pflegen Reisen e.V. erstattet Aufwände im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG – steuerfrei bis 3.300 € im Jahr. Die Vorschrift erfasst ausdrücklich die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder von Menschen mit Behinderungen.

Eine Bezahlung im klassischen Sinn ist es nicht. Über die Höhe entscheiden die Vereinsmitglieder einmal im Jahr neu – einen dauerhaft festen Satz je Schicht oder je Reisetag gibt es also nicht. Ausgezahlt wird monatlich und nur für tatsächlich geleistete Einsätze. Welcher Satz im laufenden Jahr gilt, sagen wir Ihnen beim Kennenlerngespräch.

Daneben kennt das Einkommensteuergesetz die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 960 € im Jahr für sonstige nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich. Beide Beträge gelten in dieser Höhe seit dem 1. Januar 2026; für ein und dieselbe Tätigkeit kann nur einer von beiden genutzt werden.

Was Sie zu Steuer und Sozialleistungen wissen sollten

Innerhalb der Freibeträge bleiben die Einnahmen steuerfrei, und in diesem Rahmen fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen.

Erstens sind es Jahresbeträge, und sie gelten personenbezogen. Wer bei mehreren Vereinen ehrenamtlich tätig ist, kann den Freibetrag nicht mehrfach ausschöpfen.

Zweitens gelten bei Sozialleistungen eigene Regeln. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Rente oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte die Anrechnung vorab mit der zuständigen Stelle klären. Steuerliche Freistellung und sozialrechtliche Anrechnung sind zwei getrennte Fragen.

Versicherungsschutz

Ehrenamtlich Tätige stehen bei einer Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation üblicherweise unter deren Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. „Üblicherweise“ ist hier allerdings das entscheidende Wort – klären Sie vor dem ersten Einsatz konkret:

  • Besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie im Einsatz verursachen?
  • Besteht Unfallversicherungsschutz, und schließt er den Weg zum Einsatzort ein?
  • Wer ist Ansprechpartner, wenn im Einsatz etwas passiert?

In Berlin besteht darüber hinaus für bürgerschaftlich Engagierte eine ergänzende Absicherung des Landes.

Häufige Bedenken – und was wirklich gilt

  • „Ich habe keine Pflegeerfahrung.“ Brauchen Sie nicht – Sie pflegen nicht, Sie sind da. Den Rahmen zeigen wir Ihnen.
  • „Ich habe wenig Zeit.“ Schon einzelne Einsätze helfen. Sie bestimmen, wie viel Sie geben möchten.
  • „Halte ich das aus?“ Sie entscheiden, welche Einsätze zu Ihnen passen, und sind nie allein.

Wo Sie sich unabhängig informieren können

Häufige Fragen

Wie werde ich ehrenamtliche Sitzwache in Berlin?

Über einen Träger, der Sitzwachen vermittelt: einen ambulanten Hospizdienst, einen Wohlfahrtsverband oder einen Verein. Der übliche Weg besteht aus vier Schritten: Erstgespräch, Einführung oder Schulung, ein erster begleiteter Einsatz und danach die eigenständige Übernahme von Diensten. Vorausgesetzt werden Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und die Bereitschaft, Nähe zu Krankheit und Sterben auszuhalten.

Brauche ich eine Ausbildung?

Nein, eine abgeschlossene Pflegeausbildung ist nicht nötig. Da die Sitzwache keine Behandlungspflege übernimmt, sondern Anwesenheit und Zuwendung leistet, ist keine berufliche Qualifikation vorgeschrieben. Träger schulen ihre Ehrenamtlichen jedoch vor dem ersten Einsatz.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Ein einzelner Einsatz dauert meist mehrere Stunden, Nachtwachen entsprechend länger. Bei Leben Pflegen Reisen e.V. gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestumfang – er richtet sich nach den eigenen Möglichkeiten, von einzelnen Stunden bis zu regelmäßigen Einsätzen.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja. Leben Pflegen Reisen e.V. zahlt eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG – steuerfrei bis 3.300 € im Jahr. Über die Höhe entscheiden die Vereinsmitglieder jedes Jahr neu, einen festen Satz je Schicht oder je Reisetag gibt es nicht. Die Auszahlung erfolgt monatlich und nur für tatsächlich geleistete Einsätze.

Ist die Aufwandsentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei?

Innerhalb der Freibeträge nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG bleiben die Einnahmen steuerfrei; in diesem Rahmen fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Es sind Jahresbeträge und sie gelten personenbezogen über alle Tätigkeiten hinweg. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte die Anrechnung vorab mit der zuständigen Stelle klären.

Bin ich während des Einsatzes versichert?

In der Regel ja, über den Träger. Klären Sie vor dem ersten Einsatz konkret, welcher Versicherungsschutz besteht und ob er auch den Weg zum Einsatzort einschließt.

Muss ich pflegerische Aufgaben übernehmen?

Nein. Pflege und medizinische Aufgaben bleiben bei den Fachkräften. Sie schenken Anwesenheit und Zuwendung.

Wie fange ich an?

Melden Sie sich bei uns – wir lernen uns kennen, klären das Führungszeugnis und führen Sie in Ihre Aufgaben ein.

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Stand: Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr · Leben Pflegen Reisen e.V., Berlin