Reisen mit Pflegegrad: so klappt der Urlaub
Auch mit Pflegegrad 2 bis 5 ist Urlaub möglich – mit passender Begleitung, barrierearmer Unterkunft und einer Finanzierung über die Verhinderungspflege. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie die Pflegekasse hilft.
Urlaub trotz Pflegegrad – geht das?
Ja. Ein Pflegegrad schließt eine Reise nicht aus – er verändert nur die Planung. Mit der richtigen Vorbereitung, barrierearmen Unterkünften und einer Begleitung, die Unterstützung im Alltag übernimmt, können auch Menschen mit höherem Hilfebedarf entspannt verreisen. Gleichzeitig bekommen pflegende Angehörige eine echte Auszeit.
Was Sie je nach Pflegegrad beachten sollten
Der Unterstützungsbedarf wächst mit dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 reicht oft eine begleitende Hilfe bei Wegen und im Tagesablauf, bei Pflegegrad 4 oder 5 ist eine engmaschigere, häufig 1:1-Begleitung sinnvoll. Entscheidend ist nicht die Zahl auf dem Bescheid, sondern was die Person konkret braucht – das besprechen wir vor jeder Reise.
Finanzierung auf einen Blick (2026)
- Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
- Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: bis 3.539 €
- Stundenweise und unter 8 Std./Tag: Pflegegeld bleibt voll erhalten
- Abrechnung als Erstattung über die Pflegekasse
Pflegegrad und Begleitbedarf im Überblick
Welche Begleitung sinnvoll ist, hängt weniger vom Bescheid als vom tatsächlichen Bedarf ab. Diese Orientierung hilft:
| Pflegegrad | Typischer Begleitbedarf auf Reisen |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | begleitende Hilfe bei Wegen, Mahlzeiten und im Tagesablauf |
| Pflegegrad 3 | regelmäßige Unterstützung, mehr Nähe und feste Struktur |
| Pflegegrad 4 und 5 | engmaschige, häufig durchgängige 1:1-Begleitung |
Wie die Finanzierung über Verhinderungspflege funktioniert
Die Begleitung während der Reise gilt als Ersatz für die sonst pflegende Person und kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Mehr zum Zusammenspiel mit der Kurzzeitpflege finden Sie unter Kurzzeit- & Verhinderungspflege.
Beispiel: Finanzierung einer Begleitung
Eine stundenweise Begleitung von rund 6 Stunden täglich an 10 Reisetagen ergibt etwa 60 Betreuungsstunden. Je nach Anbieter (illustrativ ~25 €/Std.) liegt das bei rund 1.500 € – das lässt sich aus dem Jahresbetrag der Verhinderungspflege decken. Ihren konkreten Anspruch prüfen Sie mit dem Antrag-Assistenten.
So begleiten wir Reisen mit Pflegegrad
Wir reisen in kleinen Gruppen mit geschulten Begleiterinnen und Begleitern und wählen barrierearme Häuser an der Ostsee und im Thüringer Wald. Je nach Bedarf von gemeinsamer Tagesgestaltung bis zur 1:1-Betreuung.
Unsere Begleitung ist keine medizinische Behandlungspflege: ärztlich verordnete Maßnahmen bleiben bei den zuständigen Pflegediensten. Verwandte Themen: Reisen mit Demenz und Reisen mit Behinderung.
Was Sie für die Reise vorbereiten
Mit ein paar Vorbereitungen wird die Reise für alle entspannter:
- Medikamentenplan und ausreichend Medikamente samt Reserve
- Versichertenkarte, wichtige Dokumente und Notfallkontakte
- benötigte Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl oder Hörgerät
- vertraute Gegenstände, die Sicherheit und Orientierung geben
- Hinweise zu Gewohnheiten und Vorlieben, die der Begleitung helfen
Reisebegleitung werden – ehrenamtlich dabei sein
Unsere Reisen mit Pflegebedarf gelingen, weil herzliche Menschen mitkommen und Zeit schenken. Als ehrenamtliche Reisebegleitung sind Sie Teil des Teams und ermöglichen anderen einen Urlaub, der sonst kaum denkbar wäre. Mehr unter Ehrenamt in der Pflege in Berlin.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad ist eine Reise mit Begleitung sinnvoll?
Begleitete Reisen sind ab Pflegegrad 2 typisch, weil dann auch die Verhinderungspflege zur Finanzierung greift. Grundsätzlich planen wir aber nach dem tatsächlichen Bedarf, nicht nach der Zahl.
Zahlt die Pflegekasse den Urlaub?
Die Reisekosten selbst nicht, wohl aber die Betreuung: Diese kann ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege erstattet werden.
Brauche ich zwingend eine Begleitung?
Nicht immer, aber sie macht den Urlaub sicherer und entlastet pflegende Angehörige. Der Umfang richtet sich nach dem Bedarf.
Sind die Unterkünfte barrierefrei?
Wir wählen barrierearme Häuser und klären vorab die individuellen Anforderungen (z. B. Rollstuhl, Aufzüge, Pflegebett).
Bleibt das Pflegegeld während der Reise erhalten?
Ja, sofern die Betreuung stundenweise und unter acht Stunden pro Tag erbracht wird.
Ab welchem Pflegegrad ist eine 1:1-Begleitung sinnvoll?
Vor allem bei Pflegegrad 4 und 5 ist eine durchgängige 1:1-Begleitung sinnvoll. Letztlich entscheidet der konkrete Bedarf, nicht die Zahl auf dem Bescheid.
Was muss ich für die Reise vorbereiten?
Medikamentenplan, Versichertenkarte, benötigte Hilfsmittel und Hinweise zu Gewohnheiten. Den Rest planen wir gemeinsam mit Ihnen.
Lassen Sie uns Ihre Reise planen
Wir beraten Sie unverbindlich zu Begleitung, Unterkunft und Finanzierung – abgestimmt auf den Pflegegrad.
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