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Urlaub trotz Pflege: begleitete Reisen für pflegebedürftige Menschen

Ratgeber · Reisen & Begleitung

Urlaub trotz Pflege: begleitete Reisen für pflegebedürftige Menschen

Pflegeurlaub ist auch dann möglich, wenn jemand auf Unterstützung angewiesen ist. Auf einer begleiteten Reise übernimmt eine geschulte Begleitung die Betreuung – so können pflegebedürftige Menschen verreisen und pflegende Angehörige durchatmen. Dieser Ratgeber zeigt, für wen sich das eignet, wie eine solche Reise abläuft und wie sie sich über die Verhinderungspflege finanzieren lässt.

Was ist eine begleitete Pflegereise?

Eine begleitete Pflegereise ist ein Urlaub, bei dem eine vertraute Begleitperson die alltägliche Unterstützung übernimmt: Hilfe beim Aufstehen, bei den Mahlzeiten, bei Ausflügen und in der Tagesgestaltung. Die Reise findet in Gruppen oder individuell statt – mit so viel Hilfe wie nötig und so viel Selbstständigkeit wie möglich. Die Begleitung ist keine medizinische Behandlungspflege; ärztlich verordnete Maßnahmen bleiben bei den dafür zuständigen Diensten.

Für wen eignet sich Pflegeurlaub?

Begleitete Reisen passen für viele Lebenssituationen – je nach Bedarf gibt es bei uns eigene Ratgeber dazu:

Wohin geht es?

Unsere Gruppenreisen führen an die Ostsee (Rerik) und in den Thüringer Wald (Oberhof) – in Kooperation mit der AWO. Beide Ziele sind gut erreichbar, barrierearm und bieten ein ruhiges Umfeld mit Ausflugsmöglichkeiten. Aktuelle Termine finden Sie unter unsere Reisen.

Wie läuft so eine Reise ab?

Der Tag ist klar strukturiert: vormittags und nachmittags steht die Begleitung für Betreuung und gemeinsame Aktivitäten bereit, dazwischen bleibt Zeit für Ruhe. Die tägliche Betreuung wird bewusst unter 8 Stunden gehalten – das ist wichtig für die Finanzierung über die Verhinderungspflege (siehe unten).

Ein typischer Tag auf einer Pflegereise

Nach einem gemeinsamen Frühstück steht am Vormittag ein kleiner Ausflug an – ein Spaziergang am Wasser oder ein Bummel im Ort. Mittags gibt es eine warme Mahlzeit, danach eine ausgiebige Ruhepause. Am Nachmittag bleibt Zeit für Kaffee und Gesellschaft, am Abend sitzt die Gruppe gemütlich zusammen. Die Begleitung ist den ganzen Tag ansprechbar – und hält die tägliche Betreuungszeit bewusst unter acht Stunden, damit das Pflegegeld erhalten bleibt.

Wer kann mitreisen?

Mitreisen können pflegebedürftige Menschen ebenso wie ihre Angehörigen. Manche genießen die gemeinsame Zeit, andere nutzen die Reise als Entlastung und bleiben zu Hause, während die Begleitung die Betreuung übernimmt. Beides ist möglich.

Wie wird die Reise finanziert?

Ein Teil der Kosten lässt sich häufig über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) abrechnen: Ab Pflegegrad 2 steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Weil die tägliche Betreuung unter 8 Stunden bleibt, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter.

Gut zu wissen

  • Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, häusliche Pflege vorausgesetzt
  • Bis zu 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag 2026
  • Stundenweise (unter 8 h/Tag) – Pflegegeld bleibt erhalten
  • Mit dem Antrag-Assistenten Anspruch prüfen

Was Sie für die Planung wissen sollten

  • Frühzeitig anmelden – die Plätze pro Reise sind begrenzt.
  • Vorab klären wir den Unterstützungsbedarf über einen kurzen Pflegebogen.
  • Verhinderungspflege rechtzeitig mit der Pflegekasse abstimmen – unser Assistent liefert eine fertige Antragshilfe.

Reisebegleitung werden

Unsere Pflegereisen leben von Menschen, die gern Zeit schenken. Als ehrenamtliche Reisebegleitung sind Sie Teil des Teams, erleben schöne Tage und ermöglichen anderen einen Urlaub trotz Pflege. Mehr unter Ehrenamt in der Pflege in Berlin.

Häufige Fragen

Kann ich eine Pflegereise über die Pflegekasse abrechnen?

Häufig ja – als stundenweise Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. 2026 stehen dafür bis zu 3.539 € im gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung. Den Anspruch prüfen Sie mit unserem Antrag-Assistenten.

Können Angehörige mitkommen?

Ja. Angehörige können mitreisen oder die Zeit zu Hause zur Erholung nutzen, während die Begleitung die Betreuung übernimmt.

Ist auf der Reise eine Pflegekraft dabei?

Es ist eine geschulte Begleitung dabei, die bei Alltag und Betreuung unterstützt. Medizinische und pflegerische Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind, bleiben bei den dafür zuständigen Diensten.

Für welche Pflegegrade ist das geeignet?

Mitreisen ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad möglich. Die Finanzierung über die Verhinderungspflege setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Bleibt mein Pflegegeld während der Reise erhalten?

Bei einer Betreuung unter 8 Stunden pro Tag bleibt das Pflegegeld vollständig erhalten. Genau so planen wir unsere Reisetage.

Wie sieht ein typischer Reisetag aus?

Ein ruhiger Rhythmus aus gemeinsamem Programm, kleinen Ausflügen und Ruhepausen. Die Betreuung bleibt täglich unter acht Stunden, damit das Pflegegeld erhalten bleibt.

Wie melde ich mich an?

Über die Seite unsere Reisen oder direkt über Kontakt. Wir melden uns und klären alle Details in Ruhe.

Lust auf den nächsten Urlaub?

Sehen Sie sich unsere kommenden begleiteten Reisen an – wir beraten Sie gern zu Ablauf und Finanzierung.

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